Entlassmanagement

Krankenhäuser sind seit Oktober 2017 verpflichtet für Patienten nach einem voll- oder teilstationären Aufenthalt das Entlassmanagement vorzuhalten.  Dabei ist das Entlassmanagement sozusagen das "Bindeglied" zwischen einem Krankenhaus bzw. dem Krankenhausaufenthalt und einer direkt daran anschließenden ambulanten, stationären oder teilstationären Pflegemaßnahme. Duch die Patienten- und Angehörigen-Beratung soll eine lückenlose Anschlussversorgung nach dem Klinikaufenthalt mit internen und externen Schnittstellen/Organisationen sichergestellt werden. Grundlage ist die Klärung ambulanter Leistungen, die unmittelbar im Anschluss an den Klinikaufenthalt erforderlich sind (SGB V, §39 Anlage 1a und b). Dabei werden die jeweiligen Lebensumstände sowie die persönlichen Wünsche der Patienten berücksichtigt.